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         AUSBILDUNG

     
    Bevor wir Sie zum Besuch unserer Schule per Mausklick einladen
    (siehe Link auf dieser Seite), eine kurze Darstellung der heutigen
    Ausbildungssituation des Heilpraktikers und die daraus resultierende
    oft falsche Vorstellung des Berufes in der Öffentlichkeit.
    Der Beruf des Heilpraktikers ist ein Zulassungsberuf, d.h. um die Zulassung
    zur “Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung” (Heilpraktikergesetz) zu
    erreichen, ist durch eine Überprüfung festzustellen, ob der Antragsteller durch
    ausreichende medizinische Kenntnisse und das Wissen um die gesetzlichen
    Behandlungsvorbehalte (Infektionsschutzgesetz etc.) “keine Gefahr für die
    Volksgesundheit” darstellt.                                                                 
    Nach heutiger Rechtsauffassung soll er auch keine Gefahr für den einzelnen
    Patienten darstellen.                 
    Ob er das Zeug hat, zum Segen, zum Heil, zur Gesundheit des Patienten
    etwas beitragen zu können, wird durch diese Überprüfung nicht hinterfragt.
    Ein qualitatives Wissen über die Prinzipien und die Denkmodelle der
    Naturheilkunde sowie therapeutische Erfahrungen sind keine rechtlichen
    Voraussetzungen zum Erlangen der Berufsbezeichnung “Heilpraktiker”.
    Das Erarbeiten dieser berufsspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten ist
    traditionell in die Eigenverantwortung des Einzelnen gestellt.
    Wird ein Heilpraktiker therapeutisch tätig, so unterliegt er automatisch der
    Urteilssprechung des BGH zum Thema “Sorgfaltspflicht”, d.h. seine Kenntnisse
    und seine therapeutischen Maßnahmen haben den neuesten wissenschaftlichen
    Maßstäben dieser Therapie zu entsprechen.
    Dieses höchstrichterliche Urteil setzt also für den tätigen und eine Praxis
    führenden Heilpraktiker den Erwerb eines qualitativen Wissens und Handelns
    und damit eine hohe Qualifikation und ständige Fortbildung voraus.

     

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